Zeilsheim: Zufahrt zur Blauländchenstraße/Feldgemarkung freihalten
Begründung
Blauländchenstraße/Feldgemarkung freihalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Zufahrt in die Feldgemarkung in der Blauländchenstraße so zu sichern, dass die landwirtschaftlichen Betriebe mit ihren Fahrzeugen/Traktoren etc. ungehindert über die Brücke des Welschgrabens fahren können. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Verhinderung des Parkens auf der Seite des Spielplatzes unmittelbar vor der Brücke. Begründung: Der Parkraum der Blauländchenstraße bietet zahlreiche Abstellmöglichkeiten, unachtsame Verkehrsteilnehmer übersehen aber, dass vor der Brücke über den Welschgraben sich die Fahrbahn verengt. PKWs die bis unmittelbar vor der Brücke parken verhindern so, dass größere Fahrzeuge nicht in das Feld einfahren können.