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Oeder Weg: Belange der von Verkehrsverlagerungen Betroffenen berücksichtigen

Vorlagentyp: OF FDP

Antrag

Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten:

  1. Welche Maßnahmen auf und um den Oeder Weg sind für das Jahr 2023 noch zu erwarten?
  2. Nach Umsetzung welcher Maßnahme oder zu welchem Stichtag betrachtet der Magistrat die provisorische Phase der Umgestaltung als abgeschlossen? Wann erfolgt ein Zwischenfazit, auf Basis dessen die Belange der Betroffenen Berücksichtigung finden können?
  3. Wann werden die Ergebnisse der Verkehrszählungen und der UAS-Studie sowie Auskunft zur Methodik der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vorgestellt

Begründung

Verkehrsverlagerungen Betroffenen berücksichtigen Vorgang: OM 7206/21 OBR 3; ST 1114/21 Die Umgestaltung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße geht 2023 in ihr zweites Jahr. Das Frankfurter Pilotprojekt wurde mit sogenannten provisorischen Maßnahmen umgesetzt, um nach der Pilotphase flexibel auf unerwünschte Veränderungen reagieren zu können. Hierzu wurden im Sommer 2021 und im Herbst 2022 Verkehrsdaten erhoben und eine Begleitstudie der Frankfurter University of Applied Sciences in Auftrag gegeben. Mittlerweile zeigt sich: Die ergriffenen Maßnahmen, um den Oeder Weg zwischen Holzhausenstraße und Anlagenring vom Durchgangsverkehr zu entlasten, zeigen Wirkung, allerdings zu dem Preis, dass sich der Verkehr verlagert hat. So klagen Anwohnerinnen und Anwohner in der Schwarzburgstraße, in der Finkenhofstraße und im Holzhausenviertel über Ausweichverkehr. Insbesondere die Cronstetten- und die Falkensteinerstraße sind zu beliebten Umfahrungen des von Norden kommenden Verkehrs geworden. Korrekturen am Umsetzungskonzept (vgl. ST 1114, 25.5.2021) waren für solche Fälle von Anfang an vorgesehen. Ortsbeirat und Magistrat schulden den Betroffenen Antworten, wann ihre Belange in diesem Umgestaltungsprozess Berücksichtigung finden.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

17
17. Sitzung OBR 3
TO I
✓ Angenommen

zu 1. Einstimmige Annahme; zu 2. Einstimmige Annahme; zu 3. Einstimmige Annahme; zu 4. Einstimmige Annahme; zu 5. Einstimmige Annahme; zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)

Annahme:
CDU SPD FDP
Alle:
GRÜNE LINKE. Volt ÖkoLinX-ARL
18
18. Sitzung OBR 3
TO I
✓ Angenommen

zu 1. Einstimmige Annahme; zu 2. Einstimmige Annahme; zu 4. Einstimmige Annahme; zu 5. Einstimmige Annahme; zu 6. Einstimmige Annahme; zu 7. Einstimmige Annahme

19
19. Sitzung OBR 3
TO I
✕ Abgelehnt

zu 1. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); zu 2. zu 1. Buchstaben a), b), c) und f): Einstimmige Annahme; zu 2. Buchstaben d) und e): GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); SPD (= Enthaltung); zu 3. GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Volt (= Enthaltung); zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); zu 5. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme); CDU und SPD (= Enthaltung); zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung); zu 7. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)

Annahme:
CDU SPD FDP
Alle:
GRÜNE LINKE. Volt ÖkoLinX-ARL