Kleinkinderspielgeräte auf dem nicht gepflasterten Teil des Gravensteiner-Platzes
Begründung
gepflasterten Teil des Gravensteiner-Platzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich wäre, auf dem ungepflasterten Teil des Gravensteiner Platzes unterhalb des Platzes für den Wochenmarkt einige Kleinkinderspielgeräte aufzustellen, um den Kindern dort eine Beschäftigungsmöglichkeit zu bieten. Begründung: Auf diesem Teil des Platzes sind zwar Platzmöblierungen installiert, die aber gerade für kleine Kinder nicht nutzbar sind. Solche Kinder kommen aber häufiger mit ihren Eltern auf den Markt und suchen nach Beschäftigung, während die Eltern noch die Angebote zum geselligen Zusammensein auf dem Markt nutzen. Deshalb buddeln sie teilweise in den Baumscheiben der dort neu gepflanzten Bäume, was für diese schädlich ist. Es wäre deshalb erwägenswert, neben den wenig genutzten aktuellen Platzmöblierungen noch klassische Kleinkindergeräte, etwa Schaukelpferde aufzustellen, damit die Kinder dort spielen können.