Sicherung sozialer Infrastruktur im Baugebiet Rödelheimer Landstraße
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
Baugebiet Rödelheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt:
- Im Baugebiet Südlich Rödelheimer Landstraße ist eine Fläche für den Bau eines Jugendhauses auszuweisen.
- Es werden zusätzliche Flächen auf ihre Eignung für die Nutzung als Einrichtung der offenen Jugendarbeit geprüft, z.B. Gebäude hinter Rödelheimer Straße 14, oder Saalbau Schönhof. Begründung: In Bockenheim fehlt es an Einrichtungen der offenen Jugendarbeit. Das an der Salvador- Allende-Straße liegende Nachbarschaftsheim Bockenheim mit Mädchen- und Jungen- Treff ist bereits jetzt ausgelastet. Zukünftig kommen in unmittelbarer Nachbarschaft im Baugebiet Rödelheimer Landstraße 1200 Wohnungen hinzu. Laut Entwicklungsplan sind im Baugebiet zwar zwei Kindertagesstätten, aber kein Jugendhaus vorgesehen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 429/2
Betreff: Sicherung sozialer Infrastruktur im
Baugebiet Rödelheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen: Der
Magistrat wird beauftragt: 1. Im Baugebiet Südlich Rödelheimer Landstraße ist
eine Fläche für den Bau eines Jugendhauses auszuweisen. 2. Es werden zusätzliche Flächen auf ihre Eignung
für die Nutzung als Einrichtung der offenen Jugendarbeit geprüft, z.B. Gebäude
hinter Rödelheimer Straße 14, oder Saalbau Schönhof. Begründung: In Bockenheim fehlt es an Einrichtungen der offenen
Jugendarbeit. Das an der Salvador- Allende-Straße liegende Nachbarschaftsheim
Bockenheim mit Mädchen- und Jungen- Treff ist bereits jetzt ausgelastet.
Zukünftig kommen in unmittelbarer
Nachbarschaft im Baugebiet Rödelheimer Landstraße 1200 Wohnungen hinzu.
Laut Entwicklungsplan sind im Baugebiet zwar zwei Kindertagesstätten, aber kein
Jugendhaus vorgesehen. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2
am 04.12.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung OA 212 2017
Die
Vorlage OF 429/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme