Baustellen-Schleichweg unterbinden
Begründung
unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, 1. umgehend Maßnahmen einzuleiten, die den Schleichverkehr durch den Damaschkeanger (von der Heerstraße, den "Garagenberg" gegen die Einbahnstraße kommend) und Am Ebelfeld unterbinden und 2. eine Geschwindigkeitskontrolle im Damaschkeanger, ab Kreisel,durchführen zu lassen. Begründung: Trotz Zusage des Magistrats in der ST 750, dass es keine Baustellenumleitung durch das Wohngebiet Damaschkeanger/Am Ebelfeld geben wird, und der bereits eingeleiteten zusätzlichen Maßnahmen, etabliert sich zusehens ein Schleichverkehr durch die Siedlung. Nicht nur das erhöhte Verkehrsaufkommen ist für die Anwohner eine Belastung, sondern auch die gefahrenen Geschwindigkeiten, welche die vorgeschriebenen 30km/h bei Weitem überschreiten, dabei ist festzustellen, dass gerade die Anlieger durch überhöhtes Tempo auffallen. Dies führt, besonders für Kinder, zu einer eklatanten Gefährdung.
Inhalt
Antrag vom 15.07.2014, OF 422/7
Betreff: Baustellen-Schleichweg unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten,
- umgehend Maßnahmen einzuleiten, die den Schleichverkehr durch den Damaschkeanger (von der Heerstraße, den "Garagenberg" gegen die Einbahnstraße kommend) und Am Ebelfeld unterbinden und
- eine Geschwindigkeitskontrolle im Damaschkeanger, ab Kreisel,durchführen zu lassen. Begründung: Trotz Zusage des Magistrats in der ST 750, dass es keine Baustellenumleitung durch das Wohngebiet Damaschkeanger/Am Ebelfeld geben wird, und der bereits eingeleiteten zusätzlichen Maßnahmen, etabliert sich zusehens ein Schleichverkehr durch die Siedlung. Nicht nur das erhöhte Verkehrsaufkommen ist für die Anwohner eine Belastung, sondern auch die gefahrenen Geschwindigkeiten, welche die vorgeschriebenen 30km/h bei Weitem überschreiten, dabei ist festzustellen, dass gerade die Anlieger durch überhöhtes Tempo auffallen. Dies führt, besonders für Kinder, zu einer eklatanten Gefährdung.Hauptvorlage: Antrag vom 26.06.2014, OF 419/7 Beratung im Ortsbeirat: 7