Verfall der Immobilie Rheinstraße 11
Begründung
11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. ob dem Magistrat die Besitz- und Eigentumsverhältnisse an dem genannten Objekt sowie dessen Hausverwaltung bekannt sind; 2. wie der sichtbare Verfall der Immobilie gestoppt werden kann; 3. ob eine Umplanung der Immobilie oder eine Umnutzung des Grundstücks bei der Stadt beantragt worden sind und wenn ja, was mit dem Grundstück bzw. mit der Immobilie passieren soll. Begründung: Anwohner berichten davon, dass das Haus in der Rheinstraße 11 verwahrlost. Der Pütz fällt von den Wänden und auf dem Grundstück sind Müllablagerungen feststellbar. Neben dem optischen Aspekt spielt auch der hygienische Zustand eine starke Rolle. In den wenigen genutzten Wohnungen kommt es allem Anschein nach zu Überbelegungen. Die restlichen Wohnungen stehen anscheinend leer. Der Hausverwalter wurde diesbezüglich mehrfach angeschrieben, hat jedoch nicht reagiert.
Inhalt
Antrag vom 23.10.2017, OF 422/2
Betreff: Verfall der Immobilie Rheinstraße 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- ob dem Magistrat die Besitz- und Eigentumsverhältnisse an dem genannten Objekt sowie dessen Hausverwaltung bekannt sind;
- wie der sichtbare Verfall der Immobilie gestoppt werden kann;
- ob eine Umplanung der Immobilie oder eine Umnutzung des Grundstücks bei der Stadt beantragt worden sind und wenn ja, was mit dem Grundstück bzw. mit der Immobilie passieren soll. Begründung: Anwohner berichten davon, dass das Haus in der Rheinstraße 11 verwahrlost. Der Pütz fällt von den Wänden und auf dem Grundstück sind Müllablagerungen feststellbar. Neben dem optischen Aspekt spielt auch der hygienische Zustand eine starke Rolle. In den wenigen genutzten Wohnungen kommt es allem Anschein nach zu Überbelegungen. Die restlichen Wohnungen stehen anscheinend leer. Der Hausverwalter wurde diesbezüglich mehrfach angeschrieben, hat jedoch nicht reagiert.Hauptvorlage: Antrag vom 03.10.2017, OF 382/2 Beratung im Ortsbeirat: 2