Illegales Gehwegparken in der Saalgasse in Nachbarschaft des Parkhauses verhindern
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Gehweg im Bereich Saalgasse / Am Geistpförtchen und seine zum Main hin gerichteten daran angrenzenden Aufenthalts- und Ausruhflächen abgepollert werden, um ein Befahren und Zuparken der Flächen zu verhindern.
Begründung
Die Fläche, deren Bordstein angekeilt wurde, wird regelmäßig illegal zugeparkt. Den Kennzeichen nach handelt es sich dabei in den seltensten Fällen um Anwohnerinnen oder Anwohner. Der Fußverkehr muss auf die Fahrbahn ausweichen. Dies alles zusammen genommen geschieht in unmittelbarer Nachbarschaft zum durch die öffentliche Hand subventionierten Parkhaus.