Hundefreilauffläche auf dem Riedberg
Begründung
Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf einer geeigneten Fläche im Bereich des Riedbergs, idealerweise im Bereich des Kätcheslachparks, eine umzäunte Hundefreilauffläche einzurichten. Begründung: Bei Hundefreilaufflächen handelt es sich um umzäunte Flächen, auf denen die Hunde unangeleint laufen dürfen. Laut Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt besteht in weiten Teilen des Stadtgebieten Leinenpflicht. Um eine artgerechte Haltung zu ermöglichen, benötigen Hunde Auslauf. Um dem gerecht zu werden und Konflikte zwischen Hundehaltern und Bürgern, die sich von Hunden gestört fühlen zu vermeiden, eignen sich Hundefreilaufflächen.
Inhalt
Antrag vom 18.03.2019, OF 417/12
Betreff: Hundefreilauffläche auf dem Riedberg Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, auf einer geeigneten Fläche im Bereich des Riedbergs, idealerweise im Bereich des Kätcheslachparks, eine umzäunte Hundefreilauffläche einzurichten. Begründung: Bei Hundefreilaufflächen handelt es sich um umzäunte Flächen, auf denen die Hunde unangeleint laufen dürfen. Laut Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt besteht in weiten Teilen des Stadtgebieten Leinenpflicht. Um eine artgerechte Haltung zu ermöglichen, benötigen Hunde Auslauf. Um dem gerecht zu werden und Konflikte zwischen Hundehaltern und Bürgern, die sich von Hunden gestört fühlen zu vermeiden, eignen sich Hundefreilaufflächen.Beratung im Ortsbeirat: 12