Verkehrsberuhigter Bereich in der Gederner Straße
Begründung
Gederner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den verkehrsberuhigten Bereich ("Spielstraße") in der Gederner Straße, insbesondere zum Schutz der Kinder und der zu Fuß Gehenden, besser zu kennzeichnen und ferner die Verkehrsteilnehmer*innen mit den nötigen Maßnahmen auf diesen Bereich hinzuweisen. Begründung: Der verkehrsberuhigte Bereich befindet sich unmittelbar im Einfahrtsbereich der Gederner Straße. Beim Einfahren von der Ronneburgstraße in die Gederner Straße wird dieser Bereich, und vor allem dessen spezielle Geschwindigkeitsbegrenzung (Schrittgeschwindigkeit), stets ignoriert. Dadurch sind besonders spielende Kinder und Fußgänger*innen unmittelbaren Gefahren ausgesetzt. Durch eine bessere Kennzeichnung der "Spielstraße" und gezielten Verkehrserziehungsmaßnahmen können die Verkehrsteilnehmer*innen auf diesen Bereich und die Gefahrensituation aufmerksam gemacht werden.