Apollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 359 bis 361"
Vorlagentyp: OF CDU
Antrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 359 - 361" abzupollern.
Begründung
Vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 359 - 361" wird - verbotenerweise - halb auf dem Bürgersteig und halb auf dem Fahrradstreifen geparkt. Die Problematik wurde seitens des Ortsbeirates bereits in der Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949 vorgebracht. Die vom Magistrat der Stadt Frankfurt in der Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 571 ist nicht zielführend. Daher bittet der Ortsbeirat um das Abpollern des entsprechenden Stückes des Bürgersteiges.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
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1. Sitzung OBR 5
TO I
Einstimmige Annahme