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Akazienstraße: Veränderung zur besseren Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30.km pro Stunde

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

besseren Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km pro Stunde Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit einfachen gestalterischen Mitteln zu erreichen, dass in der Akazienstraße die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Insbesondere ist die Änderung der Parkregelung zu einem versetzten Parken hin zu prüfen und bei positiver Einschätzung zu ändern. Ebenfalls ist zu prüfen, ob das Parkverbot vor dem Firmengebäude des Automobilherstellers (Bereich Hausnummer 24) noch in diesem Umfang erforderlich ist. Begründung: Die Akazienstraße blieb nach Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km pro Stunde unverändert. Die Fahrbahnführung und die Straßenbeschaffenheit erlauben nach wie vor höhere Geschwindigkeiten; die Kontrollen sind nicht ausreichend. Daher erscheint es geboten, Maßnahmen zu erörtern, die eine bessere Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung erreichen. Die Aufhebung des einseitigen Parkens und die Einführung von versetztem Parken nehmen der Akazienstraße die lange, gut einsehbare Gerade. Die dann fehlende Sicht über fast die komplette Straßenlänge sowie die zusätzlichen Kurven bedingen eine geringere Geschwindigkeit. Falls das Parkverbot vor dem Firmengebäude im Bereich Hausnummer 24 nicht mehr erforderlich ist, könnten einige zusätzliche Parkplätze geschaffen werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2012, OF 399/6 Betreff: Akazienstraße: Veränderung zur besseren Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km pro Stunde Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit einfachen gestalterischen Mitteln zu erreichen, dass in der Akazienstraße die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Insbesondere ist die Änderung der Parkregelung zu einem versetzten Parken hin zu prüfen und bei positiver Einschätzung zu ändern. Ebenfalls ist zu prüfen, ob das Parkverbot vor dem Firmengebäude des Automobilherstellers (Bereich Hausnummer 24) noch in diesem Umfang erforderlich ist. Begründung: Die Akazienstraße blieb nach Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km pro Stunde unverändert. Die Fahrbahnführung und die Straßenbeschaffenheit erlauben nach wie vor höhere Geschwindigkeiten; die Kontrollen sind nicht ausreichend. Daher erscheint es geboten, Maßnahmen zu erörtern, die eine bessere Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung erreichen. Die Aufhebung des einseitigen Parkens und die Einführung von versetztem Parken nehmen der Akazienstraße die lange, gut einsehbare Gerade. Die dann fehlende Sicht über fast die komplette Straßenlänge sowie die zusätzlichen Kurven bedingen eine geringere Geschwindigkeit. Falls das Parkverbot vor dem Firmengebäude im Bereich Hausnummer 24 nicht mehr erforderlich ist, könnten einige zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1255 2012 Die Vorlage OF 399/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme