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Neubauvorhaben Im Geeren 44 - 46

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat über die beabsichtigte bauliche Nutzung des o.g. Grundstücks zu unterrichten, insbesondere hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung und den Stand des Genehmigungsverfahrens.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, sofort geeignete Maßnahmen zur Verhinderung der beabsichtigten Fällung eines schützenswerten Nussbaums auf dem Baugrundstück zu ergreifen und den Ortsbeirat zeitnah über diese Maßnahmen zu unterrichten. Begründung: Auf dem unbebauten Grundstück in Eschersheim Im Geeren, zwischen den Hausnummern 42 und 48, befindet sich seit einigen Tagen das Verkaufsschild einer Immobilienfirma, dem die Errichtung eines Neubauvorhabens zu entnehmen ist. Es ist unklar, ob die planungsrechtlichen Vorgaben eingehalten sind. In der Anwohnerschaft besteht erhebliche berechtigte Sorge, dass ein - für die lokale Ökologie und gesunde Lebensverhältnisse vor Ort unerlässlicher - Nussbaum in Kürze gefällt werden soll. Anwohner haben durch die Baufirma erfahren, dass der Baum mit "80% Sicherheit" gefällt werden wird. Es ist nicht hinzunehmen, dass die Stadt das Fällen des Baumes offenbar ins Belieben des Bauträgers stellt.

Inhalt

Antrag vom 26.05.2011, OF 39/9

Betreff: Neubauvorhaben Im Geeren 44 - 46

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat über die beabsichtigte bauliche Nutzung des o.g. Grundstücks zu unterrichten, insbesondere hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung und den Stand des Genehmigungsverfahrens.

  2. Der Magistrat wird aufgefordert, sofort geeignete Maßnahmen zur Verhinderung der beabsichtigten Fällung eines schützenswerten Nussbaums auf dem Baugrundstück zu ergreifen und den Ortsbeirat zeitnah über diese Maßnahmen zu unterrichten. Begründung: Auf dem unbebauten Grundstück in Eschersheim Im Geeren, zwischen den Hausnummern 42 und 48, befindet sich seit einigen Tagen das Verkaufsschild einer Immobilienfirma, dem die Errichtung eines Neubauvorhabens zu entnehmen ist. Es ist unklar, ob die planungsrechtlichen Vorgaben eingehalten sind. In der Anwohnerschaft besteht erhebliche berechtigte Sorge, dass ein - für die lokale Ökologie und gesunde Lebensverhältnisse vor Ort unerlässlicher - Nussbaum in Kürze gefällt werden soll. Anwohner haben durch die Baufirma erfahren, dass der Baum mit "80% Sicherheit" gefällt werden wird. Es ist nicht hinzunehmen, dass die Stadt das Fällen des Baumes offenbar ins Belieben des Bauträgers stellt.Beratung im Ortsbeirat: 9

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