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Sicherstellung der Leerungszyklen der Altkleidercontainer an der U-Bahn-Station Heddernheim und an der Busstation Habelstraße

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

der Altkleidercontainer an der U-Bahn-Station Heddernheim und an der Busstation Habelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Sondernutzungsrechte der o.g. Altkleidercontainer im öffentlichen Verkehrsraum vertraglich sicherzustellen, dass eine regelmäßige Leerung erfolgt und ein Überlaufen der Container verhindert wird. Darstellung des Allgemeinzustandes Begründung: In den letzten Monaten ist es regelmäßig (fast immer) vorgekommen, dass diese beiden Altkleidercontainer überfüllt waren. Die Altkleider wurden in Säcken oder auch nicht vor den Containern abgestellt. Die Säcke wurden aufgerissen und der Inhalt hat sich über eine geraume Fläche verteilt. Dies ist nicht nur unschön und kommt der Intension der Altkleiderabgeber nicht nach.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2016, OF 39/8 Betreff: Sicherstellung der Leerungszyklen der Altkleidercontainer an der U-Bahn-Station Heddernheim und an der Busstation Habelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Sondernutzungsrechte der o.g. Altkleidercontainer im öffentlichen Verkehrsraum vertraglich sicherzustellen, dass eine regelmäßige Leerung erfolgt und ein Überlaufen der Container verhindert wird. Darstellung des Allgemeinzustandes Begründung: In den letzten Monaten ist es regelmäßig (fast immer) vorgekommen, dass diese beiden Altkleidercontainer überfüllt waren. Die Altkleider wurden in Säcken oder auch nicht vor den Containern abgestellt. Die Säcke wurden aufgerissen und der Inhalt hat sich über eine geraume Fläche verteilt. Dies ist nicht nur unschön und kommt der Intension der Altkleiderabgeber nicht nach. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 513 2016 Die Vorlage OF 39/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme