Zurückweisung der Magistratsvorlage M 225 Ankauf der Liegenschaften Weißfrauenstraße 1 und 3
Vorlagentyp: OF LINKE
Begründung
M 225 Ankauf der Liegenschaften Weißfrauenstraße 1 und 3 Der Ortsbeirat 1 möge beschließen:
- Die Vorlage des Magistrats M 225, Ankauf der Liegenschaften Weißfrauenstraße 1 und 3 wird zurückgewiesen.
- Der Magistrat wird gebeten die Vorlage vor einer endgültigen Beschlussfassung dahingehend überarbeiten zu lassen, dass die unter weitere Angaben zur Verrechnung enthaltenen Angaben den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung zur Bewirtschaftung öffentlicher Haushaltsmittel entsprechen und zumindest zum Zeitpunkt der Beschlußfassung den aktuellen Sachstand wiedergeben. Erst damit ist dem Ortsbeirat 1 eine sachgerechte Beschlußfassung möglich. Begründung: Mit den Angaben zur Verrechnung erfolgt die Darstellung der Finanzierung des Vorhabens im haushaltsrechtlichen Sinne. Dabei ist es nicht akzeptabel eine Beschlußfassung im Dezember auf der Basis des Datenstandes vom 30.07.2007 zu erwarten. Dies gilt besonders, wenn zu dem zu belastenden Budget die Aussage erfolgt, dass im Haushaltsjahr bereits verpflichtete Mittel aus 2007 nicht berücksichtigt sind (Ziffer 3) und zum Zeitpunkt der Beschlußfassung den beschließenden Gremien mitgeteilt wird, dass die verfügbaren Mittel nicht vorhersehbar sind, da u.a. nicht bekannt ist, wann die Beschlußfassung durch die städtischen Gremien erfolgt (Ziffer 4). Hier hätte zumindest die Zahl der noch zu beschließenden Vorlagen/Vorgänge und Summe der Beträge all dieser noch zu diesem Budgetposten in der Beschlussfassung befindlichen Vorgänge benannt werden müssen. In der vorliegenden Form stellen die Angaben zur Verrechnung nach Auffassung der Antragsteller einen im Haushaltsrecht nicht vorgesehenen und damit unzulässigen Vorratsbeschluß zur Budgetüberschreitung dar.
Inhalt
Antrag vom 04.12.2007, OF 382/1
Betreff: Zurückweisung der Magistratsvorlage M 225 Ankauf der Liegenschaften Weißfrauenstraße 1 und 3 Der Ortsbeirat 1 möge beschließen:
- Die Vorlage des Magistrats M 225, Ankauf der Liegenschaften Weißfrauenstraße 1 und 3 wird zurückgewiesen.
- Der Magistrat wird gebeten die Vorlage vor einer endgültigen Beschlussfassung dahingehend überarbeiten zu lassen, dass die unter weitere Angaben zur Verrechnung enthaltenen Angaben den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung zur Bewirtschaftung öffentlicher Haushaltsmittel entsprechen und zumindest zum Zeitpunkt der Beschlußfassung den aktuellen Sachstand wiedergeben. Erst damit ist dem Ortsbeirat 1 eine sachgerechte Beschlußfassung möglich. Begründung: Mit den Angaben zur Verrechnung erfolgt die Darstellung der Finanzierung des Vorhabens im haushaltsrechtlichen Sinne. Dabei ist es nicht akzeptabel eine Beschlußfassung im Dezember auf der Basis des Datenstandes vom 30.07.2007 zu erwarten. Dies gilt besonders, wenn zu dem zu belastenden Budget die Aussage erfolgt, dass im Haushaltsjahr bereits verpflichtete Mittel aus 2007 nicht berücksichtigt sind (Ziffer 3) und zum Zeitpunkt der Beschlußfassung den beschließenden Gremien mitgeteilt wird, dass die verfügbaren Mittel nicht vorhersehbar sind, da u.a. nicht bekannt ist, wann die Beschlußfassung durch die städtischen Gremien erfolgt (Ziffer 4). Hier hätte zumindest die Zahl der noch zu beschließenden Vorlagen/Vorgänge und Summe der Beträge all dieser noch zu diesem Budgetposten in der Beschlussfassung befindlichen Vorgänge benannt werden müssen. In der vorliegenden Form stellen die Angaben zur Verrechnung nach Auffassung der Antragsteller einen im Haushaltsrecht nicht vorgesehenen und damit unzulässigen Vorratsbeschluß zur Budgetüberschreitung dar.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 225 (nicht öffentlich) Beratung im Ortsbeirat: 1