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Öffentlichen Spielplatz in der Stefan-Zweig-Straße für die Kinder im Stadtteil erhalten!

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Stefan-Zweig-Straße für die Kinder im Stadtteil erhalten! Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den öffentlichen Spielplatz zwischen Kinderzentrum136 und Bolzplatz im Bereich zwischen Stefan-Zweig-Straße und Sudermannstraße als öffentlichen Spielplatz zu erhalten und nach der Zwischennutzung für die Container des KIZ 136 während der Neubauphase wieder als solchen so wieder herzustellen, wie es die Planung vorsieht (Ausstattung mit Basketballkorb, Pfahlhaus, Schaukel, etc.). Die Zuwegung könnte z.B. über die Stichstraße der Sudermannstraße erfolgen, wie es auch für die Container derzeit passiert. Hierfür ist lediglich eine wenige Meter lange Überfahrt über das Grundstück der ABG erforderlich, für die sicherlich ein Wegerecht eingeräumt werden kann. Begründung: In der Siedlung wohnen nach wie vor sehr viele Kinder und Jugendliche, für die Spiel- und Bewegungsangebote nötig sind. Gerade die Lage neben dem Bolzplatz schafft einen schönen größeren Zusammenhang für kleinere und größere Kinder mit viel Bewegungsraum. Das KIZ kann den Spielplatz, der direkt an das eigene Außengelände angrenzt, gut nutzen, wie es auch andere KIZ mit ihnen benachbarten öffentlichen Spielplätzen tun.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2012, OF 377/9 Betreff: Öffentlichen Spielplatz in der Stefan-Zweig-Straße für die Kinder im Stadtteil erhalten! Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den öffentlichen Spielplatz zwischen Kinderzentrum136 und Bolzplatz im Bereich zwischen Stefan-Zweig-Straße und Sudermannstraße als öffentlichen Spielplatz zu erhalten und nach der Zwischennutzung für die Container des KIZ 136 während der Neubauphase wieder als solchen so wieder herzustellen, wie es die Planung vorsieht (Ausstattung mit Basketballkorb, Pfahlhaus, Schaukel, etc.). Die Zuwegung könnte z.B. über die Stichstraße der Sudermannstraße erfolgen, wie es auch für die Container derzeit passiert. Hierfür ist lediglich eine wenige Meter lange Überfahrt über das Grundstück der ABG erforderlich, für die sicherlich ein Wegerecht eingeräumt werden kann. Begründung: In der Siedlung wohnen nach wie vor sehr viele Kinder und Jugendliche, für die Spiel- und Bewegungsangebote nötig sind. Gerade die Lage neben dem Bolzplatz schafft einen schönen größeren Zusammenhang für kleinere und größere Kinder mit viel Bewegungsraum. Das KIZ kann den Spielplatz, der direkt an das eigene Außengelände angrenzt, gut nutzen, wie es auch andere KIZ mit ihnen benachbarten öffentlichen Spielplätzen tun. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 21.06.2012, TO I, TOP 17 Die Vorlage wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1329 2012 Die Vorlage OF 377/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen