Hospitalstraße zwischen Zuckschwerdtstraße und Gerlachstraße
Begründung
Zuckschwerdtstraße und Gerlachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Hospitalstraße zwischen Zuckschwerdtstraße und Gerlachstraße, in Fahrtrichtung Lindenviertel, wird das absolute Halteverbot aufgehoben und das Parken auf der Seite der ehemaligen JVA erlaubt. Begründung: Nachdem Auszug der JVA ist das absolute Halteverbot auf dieser Seite der Hospitalstraße nicht mehr notwendig. Es könnte dadurch eine Entlastung der Parksituation in diesem Bereich (Finanzamt, Amtsgericht und Krankenhaus) erreicht werden.
Inhalt
Antrag vom 24.04.2012, OF 377/6
Betreff: Hospitalstraße zwischen Zuckschwerdtstraße und Gerlachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Hospitalstraße zwischen Zuckschwerdtstraße und Gerlachstraße, in Fahrtrichtung Lindenviertel, wird das absolute Halteverbot aufgehoben und das Parken auf der Seite der ehemaligen JVA erlaubt. Begründung: Nachdem Auszug der JVA ist das absolute Halteverbot auf dieser Seite der Hospitalstraße nicht mehr notwendig. Es könnte dadurch eine Entlastung der Parksituation in diesem Bereich (Finanzamt, Amtsgericht und Krankenhaus) erreicht werden.Beratung im Ortsbeirat: 6