Hospitalstraße zwischen Zuckschwerdtstraße und Gerlachstraße
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Zuckschwerdtstraße und Gerlachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Hospitalstraße zwischen Zuckschwerdtstraße und Gerlachstraße, in Fahrtrichtung Lindenviertel, wird das absolute Halteverbot aufgehoben und das Parken auf der Seite der ehemaligen JVA erlaubt. Begründung: Nachdem Auszug der JVA ist das absolute Halteverbot auf dieser Seite der Hospitalstraße nicht mehr notwendig. Es könnte dadurch eine Entlastung der Parksituation in diesem Bereich (Finanzamt, Amtsgericht und Krankenhaus) erreicht werden.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2012, OF 377/6
Betreff: Hospitalstraße zwischen
Zuckschwerdtstraße und Gerlachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, in der Hospitalstraße
zwischen Zuckschwerdtstraße und Gerlachstraße, in Fahrtrichtung Lindenviertel,
wird das absolute Halteverbot aufgehoben und das Parken auf der Seite der
ehemaligen JVA erlaubt. Begründung: Nachdem Auszug der JVA ist das absolute
Halteverbot auf dieser Seite der Hospitalstraße nicht mehr notwendig. Es könnte
dadurch eine Entlastung der Parksituation in diesem Bereich (Finanzamt,
Amtsgericht und Krankenhaus) erreicht werden. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6
am 15.05.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1195 2012
Die
Vorlage OF 377/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme