Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Durchfahrt Radverkehr an der Einmündung Roßdorfer Straße/Fechenheimer Straße

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Straße Vorgang: OM 7302/21 OBR 4; ST 855/21 Der Magistrat wird gebeten die im April 2021 angekündigten Maßnahmen (ST 855 vom 19.04.2021) umzusetzen, um dem Radverkehr die Durchfahrt an der Einmündung Roßdorfer Straße/Fechenheimer Straße wie angekündigt zu ermöglichen. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Begründung: Die Situation ist weiterhin wie im Antrag aus dem Februar 2021 (OF 540/4 vom 09.02.2021) berichtet an der Stelle oft schlecht, weil illegal parkende PKW die Durchfahrt für Fahrradfahrer:innen und die Querung durch Fußgänger:innen erschweren oder sogar unmöglich machen. Die Umsetzung der Maßnahmen lässt nun schon 3 Jahre auf sich warten, ohne dass dafür ein Grund ersichtlich wäre. Eine Umsetzung ist weiterhin wünschenswert.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 377/4 Betreff: Durchfahrt Radverkehr an der Einmündung Roßdorfer Straße/Fechenheimer Straße Vorgang: OM 7302/21 OBR 4; ST 855/21 Der Magistrat wird gebeten die im April 2021 angekündigten Maßnahmen (ST 855 vom 19.04.2021) umzusetzen, um dem Radverkehr die Durchfahrt an der Einmündung Roßdorfer Straße/Fechenheimer Straße wie angekündigt zu ermöglichen. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Begründung: Die Situation ist weiterhin wie im Antrag aus dem Februar 2021 (OF 540/4 vom 09.02.2021) berichtet an der Stelle oft schlecht, weil illegal parkende PKW die Durchfahrt für Fahrradfahrer:innen und die Querung durch Fußgänger:innen erschweren oder sogar unmöglich machen. Die Umsetzung der Maßnahmen lässt nun schon 3 Jahre auf sich warten, ohne dass dafür ein Grund ersichtlich wäre. Eine Umsetzung ist weiterhin wünschenswert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7302 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 855 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5106 2024 Die Vorlage OF 377/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme