Ortstermin Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee
Begründung
Wittelsbacherallee/Saalburgallee Vorgang: OM 1279/12 OBR 4; ST 1625/12; ST 532/13 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung, der örtlichen Polizeidienststelle und den Mitgliedern des Ortsbeirats 4 an der Kreuzung Wittelsbacher-/Saalburgallee durchzuführen. Seit dem Antrag OF 305/4 vom 07.01.2019 ist bezüglich der Verkehrswidrigen, direkten Durchfahrt von der "oberen" in die "untere" Wittelsbacherallee immer noch nichts unternommen worden. Begründung: Im Antrag OF 147/4 vom 29.05.2012 wurde dieses Problem zum ersten Mal thematisiert. Regelmäßig kommt es nämlich zu lebensgefährlichen Situationen für Fußgänger, die an der Wittelsbacherallee Höhe Hausnummer 151 korrekterweise bei grüner Ampel die Fußgängerampel überqueren. Die Kfz, die an der Verkehrsampel in der oberen Wittelsbacherallee warten, haben gleichzeitig grün. Daher kommen Kfz, die verkehrswidrig direkt die Kreuzung überqueren, genau in dem Moment mit meist überhöhter Geschwindigkeit angefahren, in welchem die Fußgänger bereits die Straße betreten haben. Eine Vor-Ort-Begehung des Ortsbeirates gemeinsam mit Vertretern der zuständigen Institutionen könnte endlich eine Lösung für dieses Problem bringen.