Maßnahmen gegen die Überflutung des Weges Zur Bornfloßquelle
Begründung
Weges Zur Bornfloßquelle Vorgang: ST 328/13 Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Hessen-Agentur dafür zu sorgen, dass der Weg "Zur Bornfloßquelle" dauerhaft vor teilweiser Überflutung geschützt wird. Begründung: Der Ortsbeirat 12 hatte sich in seiner Sitzung am 30. November 2012 schon einmal mit der Thematik befasst und sich für geeignete Maßnahmen zum Schutz der Weges "Zur Bornfloßquelle" (asphaltierter Weg zwischen Altenhöferallee und dem westlichen Ende des Bonifatiusparks) vor teilweiser Überflutung ausgesprochen. Das im Auftrag des Magistrats (ST 328 v. 22.02. 2013) durch die Hessen-Agentur veranlasste teilweise Abschälen der Grasnarbe am Nordrand des Weges hat sich als unzureichend erwiesen, weil das Gras immer wieder stark nachwächst. Um eine dauerhafte Lösung zu erreichen, wäre es sinnvoll, den Weg an der tiefsten Stelle etwas höher zu legen und zu unterrohren. Der derzeitige Zustand ist unbefriedigend.