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Aufhebung des absoluten Halteverbots in einem Teil der Julius-Brecht-Straße

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

der Julius-Brecht-Straße In der Vergangenheit fuhr die Bus-Linie 27 regelmäßig durch die Julius-Brecht-Straße. Da die Busse insbesondere den Kurvenbereich zwischen der Julius-Brecht-Straße 8 und 10 nur sehr problembehaftet passieren konnten, wurde auch nordseitig ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Durch die zwischenzeitlich geänderte Linienführung der Bus-Linie 27 ist die damals notwendigerweise und zu Recht getroffene Maßnahme obsolet. Daher wird der Magistrat gebeten, das nicht mehr notwendige absolute Halteverbot zwischen dem Fußgängerüberweg (Jugendhaus) und der Litfaßsäule vor der Julius-Brecht-Straße 8 wieder aufzuheben sowie den nordseitigen Fahrbahnbereich als Fahrzeugabstellfläche freizugeben.

Inhalt

Antrag vom 01.01.2013, OF 372/10

Betreff: Aufhebung des absoluten Halteverbots in einem Teil der Julius-Brecht-Straße In der Vergangenheit fuhr die Bus-Linie 27 regelmäßig durch die Julius-Brecht-Straße. Da die Busse insbesondere den Kurvenbereich zwischen der Julius-Brecht-Straße 8 und 10 nur sehr problembehaftet passieren konnten, wurde auch nordseitig ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Durch die zwischenzeitlich geänderte Linienführung der Bus-Linie 27 ist die damals notwendigerweise und zu Recht getroffene Maßnahme obsolet. Daher wird der Magistrat gebeten, das nicht mehr notwendige absolute Halteverbot zwischen dem Fußgängerüberweg (Jugendhaus) und der Litfaßsäule vor der Julius-Brecht-Straße 8 wieder aufzuheben sowie den nordseitigen Fahrbahnbereich als Fahrzeugabstellfläche freizugeben.Beratung im Ortsbeirat: 10