Fußgängerampel Neue Mainzer Straße/Untermainkai
Begründung
Straße/Untermainkai Der Magistrat wird gebeten die Signaltechnik für blinde und sehbehinderte Menschen an der Ampelanlage Neue Mainzer Straße/Untermainkai überprüfen zu lassen. Begründung: Bei der Ampelanlage Neue Mainzer Straße/Untermainkai gibt es keinen hörbaren Signalunterschied für blinde und sehbehinderte Menschen selbst wenn das Lichtzeichen für zu Fuß gehende auf Grün schaltet.
Inhalt
Antrag vom 06.08.2017, OF 371/1
Betreff: Fußgängerampel Neue Mainzer Straße/Untermainkai Der Magistrat wird gebeten die Signaltechnik für blinde und sehbehinderte Menschen an der Ampelanlage Neue Mainzer Straße/Untermainkai überprüfen zu lassen. Begründung: Bei der Ampelanlage Neue Mainzer Straße/Untermainkai gibt es keinen hörbaren Signalunterschied für blinde und sehbehinderte Menschen selbst wenn das Lichtzeichen für zu Fuß gehende auf Grün schaltet.Beratung im Ortsbeirat: 1