Anleiterbarkeit eines Dachgeschosses in der Weberstraße
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wie folgt zu verfahren: Gegenüber dem Haus Weberstraße 79 auf der gegenüberliegenden Straßenseite entfällt ein PKW-Parkplatz und wird durch Fahrradbügel ersetzt, um entsprechend den Vorgaben der Feuerwehr die Anleiterbarkeit der Dachgeschosswohnung in der Weberstraße 79 zu ermöglichen.
Begründung
der Weberstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wie folgt zu verfahren: Gegenüber dem Haus Weberstraße 79 auf der gegenüberliegenden Straßenseite entfällt ein PKW-Parkplatz und wird durch Fahrradbügel ersetzt, um entsprechend den Vorgaben der Feuerwehr die Anleiterbarkeit der Dachgeschosswohnung in der Weberstraße 79 zu ermöglichen.