Fußgänger- bzw. Spazierweg an der Südseite des Bahndamms zwischen der westlichen und der östlichen Unterführung der Niedwiesenstraße
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
Südseite des Bahndamms zwischen der westlichen und der östlichen Unterführung der Niedwiesenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der DB AG ins Benehmen zu setzen, um zu erreichen, dass dieser z. Z. völlig zugewachsenen Weg baldigst wieder begehbar ist. Begründung: Der angesprochene Weg wird seit Jahren bzw. Jahrzehnten von Fußgängern genutzt. Das Terrain befindet sich zwar im Eigentum der DB AG. Über viele Jahre ist jedoch ein Gewohnheitsrecht entstanden, das vom Eigentümer zu beachten ist. Für die Bahnanlage steht zwar ein Ausbau bevor, der aber wohl nicht vor dem Jahr 2018 beginnen dürfte und damit keinen Hinderungsgrund bilden, den Spazierweg wieder zu öffnen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2017, OF 366/9
Betreff: Fußgänger- bzw. Spazierweg an der
Südseite des Bahndamms zwischen der westlichen und der östlichen Unterführung
der Niedwiesenstraße Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, sich
mit der DB AG ins Benehmen zu setzen, um zu erreichen, dass dieser z. Z. völlig
zugewachsenen Weg baldigst wieder begehbar ist. Begründung: Der angesprochene Weg wird seit Jahren bzw.
Jahrzehnten von Fußgängern genutzt. Das Terrain befindet sich zwar im Eigentum
der DB AG. Über viele Jahre ist jedoch ein Gewohnheitsrecht entstanden, das vom
Eigentümer zu beachten ist. Für die Bahnanlage steht zwar ein Ausbau bevor, der
aber wohl nicht vor dem Jahr 2018 beginnen dürfte und damit keinen
Hinderungsgrund bilden, den Spazierweg wieder zu öffnen. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9
am 09.11.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2413 2017
Die
Vorlage OF 366/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung);
1 LINKE. (= Enthaltung)