Errichtung von öffentlichen Spielplätzen im Baugebiet Riedberg
Begründung
Spielplätzen im Baugebiet Riedberg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei Bauanträgen für Geschosswohnungsbauten im Baugebiet Riedberg, die nach § 8, Abs. 2 Hessischer Bauordnung mögliche Befreiung von der Verpflichtung zur Anlage von Kleinkinderspielplätzen nicht zu gewähren und auf dem Nachweis der Kleinkinderspielplätze auf den privaten Baugrundstücken im erforderlichen Umfang zu bestehen. Die nach dem Spielplatzkonzept der Hessen Agentur vorgesehen ö ffentlichen Spielplätze f ü r Kinder und Jugendliche sind überwiegend für Altersgruppen über dem Kleinkindalter geplant, damit nicht ausschließlich für Kleinkinder vorgesehen. Die öffentlichen Plätze stellen damit keinen Ersatz für die auf den Privatgrundstücken nachzuweisenden Kleinkinderspielplätze dar, sondern sind als Ergänzung der privaten Einrichtungen vorgesehen. Begründung: Nach § 8 der Hessischen Bauordnung ist beim Bau von mehr als drei Wohnungen auf dem Baugrundstück ein Spielplatz für Kleinkinder anzulegen. Auf diese gesetzliche Verpflichtung kann verzichtet werden, wenn ein für Kleinkinder geeigneter öffentlicher Spielplatz in unmittelbarer Nähe geschaffen wird. Am Riedberg wurde diese Ausnahmeregelung, bei größeren Baublocks mit z. T. über 100 Wohnungen, unter Bezug auf das Spielplatzkonzept gewährt. Inzwischen beanstanden Anwohnerinnen einen Mangel an Spielmö glichkeiten und weisen auf fehlende Spielpl ä tze auf privaten Baugrundstücken hin. Im Nahbereich der zahlreichen Geschosswohnungen im Bereich der Riedbergallee sind noch keine öffentlichen Spielplätze errichtet. Der Ortsbeirat bittet, in diesem Jahr zumindest provisorische Spielmöglichkeiten im Bereich der Riedbergallee herzustellen, falls eine endg ültige Fertigstellung im Jahr 2010 nicht m ö glich ist.