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Fortgesetzt widerrechtliche Nutzung eines Verbindungsweges nur für Fußgänger und Radfahrer zwischen Zehnmorgenstraße und Dreihäusergasse

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

eines Verbindungsweges nur für Fußgänger und Radfahrer zwischen Zehnmorgenstraße und Dreihäusergasse Vorgang: V 237/12 OBR 9; ST 614/12 Das kontinuierliche Anwachsen der Missachtung des für Fußgänger und Radfahrer geschützten Bereichs am

  1. Mai 2012 haben Anwohner insgesamt 40 Fahrer mit Mopeds und Motorrädern gezählt, die den verbotenen Weg genommen haben und durch die enge Dreihäusergasse, zum Teil gegen die Einbahnstraßen-Richtung, gefahren sind - veranlasst, den Magistrat zu bitten, (eine) Regelung(en) zu treffen, durch welche der jetzigen Situation ein Riegel vorgeschoben wird. Begründung: Dem Magistrat liegt bereits ein Antrag des Ortsbeirates 9 aus Januar 2012 zur Situation in diesem Bereich vor. Verschärfung und Expansion geben jedoch Anlass, nach durchgreifenderen Maßnahmen zu rufen.

Inhalt

Antrag vom 09.05.2012, OF 363/9

Betreff: Fortgesetzt widerrechtliche Nutzung eines Verbindungsweges nur für Fußgänger und Radfahrer zwischen Zehnmorgenstraße und Dreihäusergasse Vorgang: V 237/12 OBR 9; ST 614/12 Das kontinuierliche Anwachsen der Missachtung des für Fußgänger und Radfahrer geschützten Bereichs am

  1. Mai 2012 haben Anwohner insgesamt 40 Fahrer mit Mopeds und Motorrädern gezählt, die den verbotenen Weg genommen haben und durch die enge Dreihäusergasse, zum Teil gegen die Einbahnstraßen-Richtung, gefahren sind - veranlasst, den Magistrat zu bitten, (eine) Regelung(en) zu treffen, durch welche der jetzigen Situation ein Riegel vorgeschoben wird. Begründung: Dem Magistrat liegt bereits ein Antrag des Ortsbeirates 9 aus Januar 2012 zur Situation in diesem Bereich vor. Verschärfung und Expansion geben jedoch Anlass, nach durchgreifenderen Maßnahmen zu rufen.