Fortgesetzt widerrechtliche Nutzung eines Verbindungsweges nur für Fußgänger und Radfahrer zwischen Zehnmorgenstraße und Dreihäusergasse
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
eines Verbindungsweges nur für Fußgänger und Radfahrer zwischen Zehnmorgenstraße und Dreihäusergasse Vorgang: V 237/12 OBR 9; ST 614/12 Das kontinuierliche Anwachsen der Missachtung des für Fußgänger und Radfahrer geschützten Bereichs am
- Mai 2012 haben Anwohner insgesamt 40 Fahrer mit Mopeds und Motorrädern gezählt, die den verbotenen Weg genommen haben und durch die enge Dreihäusergasse, zum Teil gegen die Einbahnstraßen-Richtung, gefahren sind - veranlasst, den Magistrat zu bitten, (eine) Regelung(en) zu treffen, durch welche der jetzigen Situation ein Riegel vorgeschoben wird. Begründung: Dem Magistrat liegt bereits ein Antrag des Ortsbeirates 9 aus Januar 2012 zur Situation in diesem Bereich vor. Verschärfung und Expansion geben jedoch Anlass, nach durchgreifenderen Maßnahmen zu rufen.
Inhalt
Antrag vom 09.05.2012, OF 363/9
Betreff: Fortgesetzt widerrechtliche Nutzung eines Verbindungsweges nur für Fußgänger und Radfahrer zwischen Zehnmorgenstraße und Dreihäusergasse Vorgang: V 237/12 OBR 9; ST 614/12 Das kontinuierliche Anwachsen der Missachtung des für Fußgänger und Radfahrer geschützten Bereichs am
- Mai 2012 haben Anwohner insgesamt 40 Fahrer mit Mopeds und Motorrädern gezählt, die den verbotenen Weg genommen haben und durch die enge Dreihäusergasse, zum Teil gegen die Einbahnstraßen-Richtung, gefahren sind - veranlasst, den Magistrat zu bitten, (eine) Regelung(en) zu treffen, durch welche der jetzigen Situation ein Riegel vorgeschoben wird. Begründung: Dem Magistrat liegt bereits ein Antrag des Ortsbeirates 9 aus Januar 2012 zur Situation in diesem Bereich vor. Verschärfung und Expansion geben jedoch Anlass, nach durchgreifenderen Maßnahmen zu rufen.