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Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Nußzeil/Im Wörth zu entfernen und den Kreuzungsbereich sowohl im Hinblick auf die Verkehrssicherheit (Schulweg) als auch auf die Barrierefreiheit anzupassen.

Begründung

Der Bereich der Zehnmorgenstraße zwischen Nußzeil und Eschersheimer Landstraße stellt ein Nadelöhr in Eschersheim dar. In diesem Abschnitt passieren Autofahrende, Busse, Radfahrende und andere Verkehrsteilnehmende auf engem Raum. Diese Situation wird durch die Sperrung des Überwegs Lachweg noch verschärft. Entlastend könnte hier wirken, wenn der Fahrradverkehr diese Engstelle über die Nußzeil legal umfahren könnte. Die benannte Lichtsignalanlage ist nach Einschätzung des Magistrats für die Verkehrssicherheit und -führung entbehrlich. Beschriebene lange Wartezeiten für Fußgänger*innen und den PKW-Verkehr könnten zu dem durch eine flexiblere, aber nicht minder sichere Lösung an dieser Stelle vermieden, die Barrierefreiheit optimiert werden.

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 15
OBR 9
TO I, TOP 21
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 362/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 16
OBR 9
TO I, TOP 10
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 362/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 17
OBR 9
TO I, TOP 9
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 362/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 18
OBR 9
TO I, TOP 9
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 362/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 19
OBR 9
TO I, TOP 7
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 362/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 20
OBR 9
TO I, TOP 6
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3855 2023 1. Die Vorlage OF 362/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 528/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 528/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle