Gestaltungsvorschlag Praunheimer Kreisel
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Kreisel Vorgang: ST 1267/13 Der Ortsbeirat 7 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Vorschlag entsprechend der ST 1267 in einen konkreten Plan umzusetzen und dem Ortsbeirat alsbald vorzustellen. Begründung: In seiner Stellungnahme 1267 schließt sich der Magistrat der Gestaltungsanregung des Ortsbeiratsantrags OF 291/7 zum großen Teil an. Das nimmt der Ortsbeirat gerne zur Kenntnis. Da die endgültige Zustimmung des Ortsbeirates, auch im Hinblick der Beteiligung durch das Ortsbeiratsbudget, von dem Ergebnis der Planung abhängt, wäre eine zeitnahe Vorstellung der Pläne sehr zu begrüßen. Der Ortsbeirat ist an einer schnellen Umsetzung der Gestaltung des Kreisels für den Stadtteil Praunheim sehr interessiert.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2014, OF 357/7
Betreff: Gestaltungsvorschlag Praunheimer
Kreisel Vorgang: ST 1267/13 Der Ortsbeirat 7 möge
beschließen: Der
Magistrat wird gebeten, den Vorschlag entsprechend der ST 1267 in einen
konkreten Plan umzusetzen und dem Ortsbeirat alsbald vorzustellen.
Begründung: In seiner Stellungnahme 1267 schließt sich der
Magistrat der Gestaltungsanregung des Ortsbeiratsantrags OF 291/7 zum großen
Teil an. Das nimmt der Ortsbeirat gerne zur Kenntnis. Da die endgültige
Zustimmung des Ortsbeirates, auch im Hinblick der Beteiligung durch das
Ortsbeiratsbudget, von dem Ergebnis der Planung abhängt, wäre eine
zeitnahe Vorstellung der Pläne sehr zu begrüßen. Der Ortsbeirat ist an einer
schnellen Umsetzung der Gestaltung des Kreisels für den Stadtteil Praunheim
sehr interessiert. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.08.2013, ST 1267
Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7
am 28.01.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF
357/7 wird bis zur Sitzung am 25.03.2014 zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7
am 25.03.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF
357/7 wurde zurückgezogen.