Wildes Queren von Gleisen ist zu verhindern, nicht zu fördern
Begründung
Die ST 2787 behauptet, dass es sich um eine bei Hundebesitzern beliebte Verbindung zu Feldwegen auf der anderen Seite der Gleise handeln würde. Dies entspricht in keiner Weise den Beobachtungen vor Ort und lässt sich auch nicht durch Trampelpfade oder ähnliches belegen. Es überrascht den Ortsbeirat sehr, dass die völlig ungesicherte Querung eines geschotterten Bahndamms nicht nur behauptet und hingenommen wird, sondern sogar als Argument gegen zusätzliche Bepflanzungen genutzt wird. Eine sichere Querung auf die Kalbacher Seite der Gleise besteht für alle Menschen bereits 115m südlich durch eine Unterführung. Auch der Hinweis auf unübliche Einzäunungen geht in dieser Sache fehl, da die OM 2658 gerade keinen Zaun, sondern einfaches Buschwerk anregt.
Inhalt
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme