Griesheimer Bahnhof - hat das Zugunglück Auswirkungen auf den Zeitplan des Umbaus der Bahnunterführungen?
Begründung
Auswirkungen auf den Zeitplan des Umbaus der Bahnunterführungen? Vorgang: V 8/16 OBR 6; ST 926/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der Bahn AG in Erfahrung zu bringen, ob sich am Zeitplan (s. ST 926 aus dem Jahr 2016) aufgrund des Zugunglücks Änderungen ergeben. Begründung: Im Zuge des barrierefreien Umbaus des Bahnhofs Griesheim wird die bahnsteigverbindende Personenunterführung der DB neu gebaut und die stadtteilverbindende Personenunterführung Alte Falterstraße saniert und barrierefrei erschlossen. Leider hat sich vor Wochen ein Zugunglück am Bahnhof ereignet, dessen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Da zumindest einer der Aufzüge -welche zum barrierefreien Ausbau benötigt werden- eventuell im Gefahrenbereich gelegen hätte, könnten Verzögerungen eintreten. Die bisherige Presseberichterstattung hat keine Aufklärung bieten können.