Aktueller Stand Gaslaternen im Ortsbezirk 9
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Umrüstung der Gaslaternen im Ortsbezirk 9 in ein beschleunigtes Verfahren einzubinden. Dazu soll ein Ablaufplan vorgelegt werden, der aufzeigt, welche Laternen wann umgerüstet werden können.
Begründung
Seit dem Grundsatzbeschluss M69 in 2014 ist klar, dass auch die Gaslaternen im Ortsbezirk 9 gegen LED-Technologie ausgetauscht werden. Vor dem Hintergrund der immer schlimmer werdenden Energiekrise und dem hohen Gasverbrauch dieser Laternen, muss hier nun ein beschleunigtes Verfahren erfolgen und endlich alle Gaslaternen schnellstmöglich umgerüstet werden.