Absolutes Halteverbot Homburger Landstraße
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter anzuweisen, das schon bestehende absolute Halteverbot in der Homburger Landstraße zwischen der Oberwiesen- und Weilbrunnstraße mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen. Die Homburger Landstraße ist in diesem Abschnitt besonders schmal. Durch parkende oder auch nur kurz haltende Fahrzeuge kommt es immer wieder zu Staus und gefährlichen Ausweichmanövern, besonders bei Beteiligung von Bussen oder LKWs. Auch für Radfahrer ist dies nicht ungefährlich. Begründung: Das absolute Halteverbot wird ständig missachtet. Das Fahrzeugaufkommen ist hier im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr besonders hoch. Die teilweise Sperrung der Giessener Straße wegen Bauarbeiten kommt erschwerend hinzu.