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Absolutes Halteverbot Homburger Landstraße

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter anzuweisen, das schon bestehende absolute Halteverbot in der Homburger Landstraße zwischen der Oberwiesen- und Weilbrunnstraße mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen. Die Homburger Landstraße ist in diesem Abschnitt besonders schmal. Durch parkende oder auch nur kurz haltende Fahrzeuge kommt es immer wieder zu Staus und gefährlichen Ausweichmanövern, besonders bei Beteiligung von Bussen oder LKWs. Auch für Radfahrer ist dies nicht ungefährlich. Begründung: Das absolute Halteverbot wird ständig missachtet. Das Fahrzeugaufkommen ist hier im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr besonders hoch. Die teilweise Sperrung der Giessener Straße wegen Bauarbeiten kommt erschwerend hinzu.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2012, OF 351/10 Betreff: Absolutes Halteverbot Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter anzuweisen, das schon bestehende absolute Halteverbot in der Homburger Landstraße zwischen der Oberwiesen- und Weilbrunnstraße mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen. Die Homburger Landstraße ist in diesem Abschnitt besonders schmal. Durch parkende oder auch nur kurz haltende Fahrzeuge kommt es immer wieder zu Staus und gefährlichen Ausweichmanövern, besonders bei Beteiligung von Bussen oder LKWs. Auch für Radfahrer ist dies nicht ungefährlich. Begründung: Das absolute Halteverbot wird ständig missachtet. Das Fahrzeugaufkommen ist hier im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr besonders hoch. Die teilweise Sperrung der Giessener Straße wegen Bauarbeiten kommt erschwerend hinzu. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1758 2012 Die Vorlage OF 351/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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