Neumühle am Mühlenwanderweg abreißen?
Begründung
abreißen? Vorgang: ST 689/10 Vorangestellt folgender Sachverhalt: Der Stadtteil Niederursel rühmt sich seiner langen Geschichte als Standort zahlreicher Mühlen an seinem Urseibach - und dazu ist mit Hilfe der Stadt ein entsprechender Mühlenwanderweg angelegt. Dieser nimmt auch Bezug auf das Gebäude Neumühle. . Der neue Stadtteilfilm der Stadt Frankfurt (www.frankfurt.de) über Niederursel thematisiert ebenfalls die Mühlenvergangenheit. Das Gebäude selber ist beim Aufbau des Gleisdreieckes am Urseibach stehengeblieben -und hat die Baukosten damals sicherlich auch erhöht. Die VGF sprach damals sogar davon, dieses Gebäude mit neuen Schallschutzfenstern ausrüsten zu müssen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie ist man zu der Auffassung gekommen, dass dieses alte Gebäude mit historischem Hintergrund abgerissen werden soll?
- Warum hat die Stadt ihre Liegenschaft Heddernheimer Landstraße 150 (Neumühle) so verkommen lassen? Wie lange gab es schon die Überlegung, dieses Gebäude abzureißen? Gab es andere Nutzungsoptionen?
- Warum kam erst auf Nachfrage des Ortsbeirates die Info, dieses (schon lange im Blickpunkt stehende) Gebäude abreißen zu wollen?
- Wurde der Denkmaischutz zu diesem Objekt befragt -und wie ist seine Stellungnahme ausgefallen? Begründung: Der Abriss eines alten Bestandsgebäudes mit einem stadtteilprägendem Hintergrund sollte immer nur die allerletzte Option und wirklich wohlbegründet sein.