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Handläufe für Treppendurchgänge in der Siedlung Römerstadt

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

der Siedlung Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der ABG Holding in Verbindung zu setzen und darauf hinzuwirken, an den Steintreppen, die sich an den Verbindungsfußwegen zwischen den einzelnen Straßenzügen der Römerstadtsiedlung befinden, hauptsächlich also zwischen den Straßen An der Ringmauer und Im Heidenfeld, Handläufe auf beiden Seiten der jeweiligen Treppenanlage anzubringen, und zwar jeweils dort, wo sie noch fehlen. Begründung: Die vorhandenen Treppen sollten beidseitig dem neuesten Standard entsprechen, damit die Unfall- und Verletzungsgefahr für Passanten, insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, verringert wird. Wer bspw. Rechtshänder ist, wird ein Treppengeländer zur linken Hand, das zudem entlang der Fahrradrampe führt, nicht benutzen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 334/8 Betreff: Handläufe für Treppendurchgänge in der Siedlung Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der ABG Holding in Verbindung zu setzen und darauf hinzuwirken, an den Steintreppen, die sich an den Verbindungsfußwegen zwischen den einzelnen Straßenzügen der Römerstadtsiedlung befinden, hauptsächlich also zwischen den Straßen An der Ringmauer und Im Heidenfeld, Handläufe auf beiden Seiten der jeweiligen Treppenanlage anzubringen, und zwar jeweils dort, wo sie noch fehlen. Begründung: Die vorhandenen Treppen sollten beidseitig dem neuesten Standard entsprechen, damit die Unfall- und Verletzungsgefahr für Passanten, insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, verringert wird. Wer bspw. Rechtshänder ist, wird ein Treppengeländer zur linken Hand, das zudem entlang der Fahrradrampe führt, nicht benutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3647 2018 Die Vorlage OF 334/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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