Den Grünstreifen in der Speicherstraße wiederherstellen!
Begründung
Speicherstraße wiederherstellen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Grünstreifen in der Speicherstraße in Höhe der Hausnummern 36-42 wiederherzustellen und die dadurch entstehenden Kosten - im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten - den Verursachern aufzuerlegen. Begründung: Seit Beendigung der Bauarbeiten an der o.g. Stelle ist der Grünstreifen entlang des Schienenstrangs der Hafenbahn einseitig in einem maroden Zustand. Eine Wiederherstellung ist zwingend erforderlich, um das Erscheinungsbild wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Kosten der Maßnahme sollten den Verursachern in Rechnung gestellt werden. Die Spurrillen im Erdreich sind eindeutig durch Lastkraftwagen und schwere Baufahrzeuge verursacht worden, was die Anwohner der Speicherstraße beobachtet haben und erforderlichenfalls im Rahmen eines etwaigen Verwaltungsverfahrens bestätigen können. Die Baufirmen bzw. deren Auftraggeber sollten deshalb für die Wiederherstellung des Grünstreifens die Kosten tragen.