Überdachung des Eingangsbereichs vom Aufzug am Heddernheimer Steg
Begründung
Aufzug am Heddernheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu berichten, wann die Überdachung der beiden Zugangsbereiche des Aufzugs am Heddernheimer Steg angebracht wird. Ferner wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, den Fußboden des Aufzugs durch einen rutschfesteren Belag ersetzt zu lassen. Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Punkt 4. von § 771 vom 17.11.2016 - 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten: "der Magistrat wird beauftragt, wie dem Ortsbeirat zugesagt, die beiden Zugänge zum Aufzug mit einem Dach zu versehen, damit beim Warten ein Regenschutz besteht und die Feuchtigkeit nicht direkt in den Aufzug gelangt". Bei der gleichen Veranstaltung, bei der die Überdachung der Eingangsbereiche des Aufzuges zugesagt wurde, wurde auch die - insbesondere bei Feuchtigkeit - mangelhafte Rutschfestigkeit des Aufzugbodens angesprochen. Es wurde ebenfalls die Beseitigung der Rutschgefahr zugesagt. In der OA 68 vom 06.10.2016 wurde dieser Punkt nicht aufgenommen. Die Verhinderung des Eindringens von Feuchtigkeit in den Aufzug durch die beiden Dächer steht im Zusammenhang mit der Rutschgefahr im Aufzug.