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Verzicht auf den geplanten Fußweg entlang des Kindergartens Dietrich-Bonhoeffer/Niederursel

Vorlagentyp: OF CDU, SPD

Begründung

entlang des Kindergartens Dietrich-Bonhoeffer/Niederursel Im Rahmen eines Ortstermins mit Vorstellung der Neubaupläne des gemeinsamen Kindergartens der Gemeinden Dietrich Bonhoeffer und Niederursel am 25.04.2012 wurde auch eine mögliche Wegebeziehung "hinter dem Bestandskindergarten" (Thomas-Mann-Straße 10b) zw. Kleinem-Einkaufszentrum und dem dortigen Spielplatz erörtert. Bereits im Rahmen des Ortstermins wurde durch die Mitglieder des Ortsbeirats ein solcher Weg abgelehnt. Durch die Bürgerschaft, unmittelbare Anwohner und Eltern aus dem Kindergarten wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sich dieser Weg in der konkreten Planung befände. Er soll sogar Teil der Baugenehmigung für den Neubau sein.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2013, OF 330/8 Betreff: Verzicht auf den geplanten Fußweg entlang des Kindergartens Dietrich-Bonhoeffer/Niederursel Im Rahmen eines Ortstermins mit Vorstellung der Neubaupläne des gemeinsamen Kindergartens der Gemeinden Dietrich Bonhoeffer und Niederursel am 25.04.2012 wurde auch eine mögliche Wegebeziehung "hinter dem Bestandskindergarten" (Thomas-Mann-Straße 10b) zw. Kleinem-Einkaufszentrum und dem dortigen Spielplatz erörtert. Bereits im Rahmen des Ortstermins wurde durch die Mitglieder des Ortsbeirats ein solcher Weg abgelehnt. Durch die Bürgerschaft, unmittelbare Anwohner und Eltern aus dem Kindergarten wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sich dieser Weg in der konkreten Planung befände. Er soll sogar Teil der Baugenehmigung für den Neubau sein. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf den geplanten Weg hinter dem Bestands-kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde (Thomas-Mann-Straße 10b) zu verzichten. Der betreffende Weg wird vom Ortsbeirat 8 abgelehnt. Begründung: Der betreffende Fußweg soll eine Verkürzung der Wegebeziehung zu dem Spielplatz hinter dem bestehenden Kindergarten von etwa 50 Metern ermöglichen. Hierzu muss dem bestehenden Kindergarten ein nicht unerheblicher Teil seines Außengeländes entzogen werden. Gleichfalls muss aufwendig für eine Beleuchtung des Weges gesorgt werden. Da der betreffende Fußweg mit einer maximalen Breite von ca. 3 Metern zwischen hohen Gartenzäunen, einem Gebäude um zwei Ecken entlangführt ist er von außen nicht einsehbar. Er entzieht sich in der Folge jeglicher sozialen Kontrolle. Es ist daher absehbar, dass dieser (Angst-)Weg von den Anwohnern gemieden und stattdessen - insbesondere in den Abendstunden - nur noch von fragwürdigem Publikum frequentiert wird, bsp. durch die seit kurzem wieder aufflammende Drogenszene, rund um das Kleine Einkaufszentrum. Auch steht zu befürchten, dass sich aufgrund der "guten Lage" die Einbrüche in den Kindergarten häufen werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 20.06.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2307 2013 Die Vorlage OF 330/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme