Verzicht auf den geplanten Fußweg entlang des Kindergartens Dietrich-Bonhoeffer/Niederursel
Vorlagentyp: OF CDU, SPD
Begründung
entlang des Kindergartens Dietrich-Bonhoeffer/Niederursel Im Rahmen eines Ortstermins mit Vorstellung der Neubaupläne des gemeinsamen Kindergartens der Gemeinden Dietrich Bonhoeffer und Niederursel am 25.04.2012 wurde auch eine mögliche Wegebeziehung "hinter dem Bestandskindergarten" (Thomas-Mann-Straße 10b) zw. Kleinem-Einkaufszentrum und dem dortigen Spielplatz erörtert. Bereits im Rahmen des Ortstermins wurde durch die Mitglieder des Ortsbeirats ein solcher Weg abgelehnt. Durch die Bürgerschaft, unmittelbare Anwohner und Eltern aus dem Kindergarten wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sich dieser Weg in der konkreten Planung befände. Er soll sogar Teil der Baugenehmigung für den Neubau sein.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2013, OF 330/8
Betreff: Verzicht auf den geplanten Fußweg
entlang des Kindergartens Dietrich-Bonhoeffer/Niederursel Im Rahmen eines Ortstermins mit
Vorstellung der Neubaupläne des gemeinsamen Kindergartens der Gemeinden
Dietrich Bonhoeffer und Niederursel am 25.04.2012 wurde auch eine mögliche
Wegebeziehung "hinter dem Bestandskindergarten" (Thomas-Mann-Straße 10b) zw.
Kleinem-Einkaufszentrum und dem dortigen Spielplatz erörtert. Bereits im Rahmen
des Ortstermins wurde durch die Mitglieder des Ortsbeirats ein solcher Weg
abgelehnt. Durch die Bürgerschaft, unmittelbare Anwohner und Eltern aus dem
Kindergarten wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sich dieser Weg in der
konkreten Planung befände. Er soll sogar Teil der Baugenehmigung für den Neubau
sein. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat
beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf
den geplanten Weg hinter dem Bestands-kindergarten der
Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde (Thomas-Mann-Straße 10b) zu verzichten. Der betreffende Weg wird vom
Ortsbeirat 8 abgelehnt. Begründung: Der betreffende Fußweg soll eine Verkürzung der
Wegebeziehung zu dem Spielplatz hinter dem bestehenden Kindergarten von etwa 50
Metern ermöglichen. Hierzu muss dem bestehenden Kindergarten ein nicht
unerheblicher Teil seines Außengeländes entzogen werden. Gleichfalls muss
aufwendig für eine Beleuchtung des Weges gesorgt werden. Da der betreffende
Fußweg mit einer maximalen Breite von ca. 3 Metern zwischen hohen Gartenzäunen,
einem Gebäude um zwei Ecken entlangführt ist er von außen nicht einsehbar. Er
entzieht sich in der Folge jeglicher sozialen Kontrolle. Es ist daher absehbar,
dass dieser (Angst-)Weg von den Anwohnern gemieden und stattdessen -
insbesondere in den Abendstunden - nur noch von fragwürdigem Publikum
frequentiert wird, bsp. durch die seit kurzem wieder aufflammende Drogenszene,
rund um das Kleine Einkaufszentrum. Auch steht zu befürchten, dass sich
aufgrund der "guten Lage" die Einbrüche in den Kindergarten häufen werden.
Antragsteller:
CDU
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8
am 20.06.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2307 2013
Die
Vorlage OF 330/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme