Sondernutzungserlaubnis für Container in der Harkortstraße/Lahmeyerstraße
Begründung
Container in der Harkortstraße/Lahmeyerstraße Vorgang: OM 1490/17 OBR 11; ST 1467/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Sondernutzungserlaubnisse für Container nur zu erteilen, wenn die Schutt- und Abfallbeseitigung ursächlich die Harkortstraße / Lahmeyerstraße selbst oder direkt angrenzende Straßen betrifft. Der Grünstreifen im Wohngebiet eignet sich nicht als dauerhafter Standort für Container die aufgrund weiter entfernter Bau- und Räummaßnahmen aufgestellt werden. Dafür sollten Stellplätze im nahen Gewerbegebiet gefunden werden. Begründung: Bereits im einstimmig beschlossenen Antrag OF 191/11 vom 31.03.2017 hat der Ortsbeirat auf die Problematik hingewiesen. In ST 1467 wird gesagt das Genehmigungen für die Sondernutzung immer zeitlich begrenzt sind, das ist jedoch nicht relevant da immer wieder neue Genehmigungen erteilt werden und somit dauerhaft Container in der Harkortstraße / Lahmeyerstraße stehen, die nichts mit Bau- oder Räummaßnahmen in der unmittelbaren Umgebung zu tun haben. BürgerInnen beschweren sich über fehlenden Parkraum, vor Allem aber wird die Vermüllung rund um die Container beklagt. Müll wird regelmäßig, teils von den Eigentümern selbst, teils von Privatpersonen, neben den verschlossenen Containern abgelagert (s. Bsp. Bild an Weihnachten). Der Grünstreifen wird somit insgesamt verschandelt und das Wohnambiente leidet.