Unterliederbach: Fußgängerampel in der Hunsrückstraße auch nachts schalten
Begründung
der Hunsrückstraße auch nachts schalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten das Amt 36 zu beauftragen, die Ampelschaltung der Fußgängerampeln in der Hunsrückstraße und der Schmalkaldenerstraße durchgängig in Betrieb zu lassen. Begründung: Links und rechts der Hunsrückstraße & Schmalkaldenerstraße befinden sich mittlerweile Wohngebiete. Die Bürger müssen die Straße auch nachts sicher queren können. Besonders nach Veranstaltungen in der Jahrhunderthalle und der Ballsporthalle ist durch den Verkehr zur A66 ein Queren der Straße praktisch nicht möglich. Da die Lichtzeichenanlage nur auf Anforderung der Fußgänger reagiert, bedeutet der durchgängige Betrieb keine Einschränkung für den Autoverkehr, solange kein Fußgänger queren möchte.