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Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer Sportplätze

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

Bockenheimer Sportplätze Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Zugang zu den Bockenheimer Sportplätzen westlich der Sophienstraße, der bei längeren Regenfällen überschwemmt und damit unbegehbar ist, wird - zunächst nur im Abschnitt zwischen der FTG-Sportfabrik und dem Gelände des Kleingarten- vereins Marbachweg II - instand gesetzt. Im weiteren Verlauf des Weges werden Abfallkörbe zumindest an den Bänken aufgestellt, um einer Vermüllung des Geländes, das regelmäßig auch von vielen FreizeitsportlerInnen genutzt wird, entgegenzuwirken. Begründung: Es gibt bereits seit mehreren Jahren Beschwerden über den Zustand des Zugangs, der insbesondere für Rollstuhl- und KinderwagenfahrerInnen unzumutbar ist. Eigentümerin der Wege im Bereich der Sportplätze ist die Stadt Frankfurt, der somit auch die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Offenbar scheitert die Sanierung - unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen Budgetierung - bisher an unterschiedlichen Vorstellungen der beteiligten Ämter.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2016, OF 32/2 Betreff: Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer Sportplätze Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Zugang zu den Bockenheimer Sportplätzen westlich der Sophienstraße, der bei längeren Regenfällen überschwemmt und damit unbegehbar ist, wird - zunächst nur im Abschnitt zwischen der FTG-Sportfabrik und dem Gelände des Kleingarten- vereins Marbachweg II - instand gesetzt. Im weiteren Verlauf des Weges werden Abfallkörbe zumindest an den Bänken aufgestellt, um einer Vermüllung des Geländes, das regelmäßig auch von vielen FreizeitsportlerInnen genutzt wird, entgegenzuwirken. Begründung: Es gibt bereits seit mehreren Jahren Beschwerden über den Zustand des Zugangs, der insbesondere für Rollstuhl- und KinderwagenfahrerInnen unzumutbar ist. Eigentümerin der Wege im Bereich der Sportplätze ist die Stadt Frankfurt, der somit auch die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Offenbar scheitert die Sanierung - unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen Budgetierung - bisher an unterschiedlichen Vorstellungen der beteiligten Ämter. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 254 2016 Die Vorlage OF 32/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt geändert wird. "Der Magistrat wird beauftragt, den Zugang zu den Bockenheimer Sportplätzen westlich der Sophienstraße, der bei längeren Regenfällen überschwemmt und damit unbegehbar ist - zunächst nur im Abschnitt zwischen der FTG-Sportfabrik und dem Gelände des Kleingartenvereins Marbachweg II und unter Berücksichtigung der geplanten Auslagerung der Franckeschule -, instand zu setzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme