Ausbesserung des Bockenheimer Wiesenwegs
Vorlagentyp: OF GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
Begründung
Wiesenwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der OBR 2 stellt unter der Maßgabe, dass die Anlieger sich ihrerseits mit EUR
- 000,- beteiligen, aus seinem Budget zur Co-Finanzierung der vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgeschlagenen Ausbesserungsarbeiten im Bockenheimer Wiesenweg einen Betrag i.H.v. bis zu EUR 4.000,- zur Verfügung Begründung: Der OBR 2 hatte mit der OM 1501 vom 24.09.2012 die Befestigung des Bockenheimer Wiesenwegs mit einer wassergebundenen Decke angeregt. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat die Anregung des OBR 2 zwischenzeitlich erörtert. Eine exakte Trennung der Kosten entlang der Eigentumsverhältnisse im Bockenheimer Wiesenweg ist aus Sicht des Amtes nicht möglich. Der Weg wird aber als Ost-West-Verbindung von der Öffentlichkeit genutzt, daher besteht seitens des Amtes die Bereitschaft, die Arbeiten ausführen zu lassen. Voraussetzung ist eine finanzielle Beteiligung durch den OBR
- Das Amt denkt dabei an einen Betrag i.H.v. EUR 5.000,-. Sollte darüber hinaus eine finanzielle Beteiligung der Anlieger möglich sein, so würde sich der Beitrag des OBR entsprechend reduzieren. Alle weiteren Kosten würden durch das Amt für Straßenbau und Erschließung getragen. Die Ausführung der Ausbesserungsarbeiten könnte nach Erhalt der Rückmeldung des OBR 2 im Frühjahr 2013 erfolgen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2013, OF 309/2
Betreff: Ausbesserung des Bockenheimer
Wiesenwegs Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der OBR 2 stellt unter der
Maßgabe, dass die Anlieger sich ihrerseits mit EUR 1.000,- beteiligen, aus
seinem Budget zur Co-Finanzierung der vom Amt für Straßenbau und Erschließung
vorgeschlagenen Ausbesserungsarbeiten im Bockenheimer Wiesenweg einen Betrag
i.H.v. bis zu EUR 4.000,- zur Verfügung Begründung: Der OBR 2 hatte mit der OM 1501 vom 24.09.2012 die
Befestigung des Bockenheimer Wiesenwegs mit einer wassergebundenen Decke
angeregt. Das Amt für
Straßenbau und Erschließung hat die Anregung des OBR 2 zwischenzeitlich
erörtert. Eine exakte Trennung der Kosten entlang der Eigentumsverhältnisse im
Bockenheimer Wiesenweg ist aus Sicht des Amtes nicht möglich. Der Weg wird aber
als Ost-West-Verbindung von der Öffentlichkeit genutzt, daher besteht seitens
des Amtes die Bereitschaft, die Arbeiten ausführen zu lassen. Voraussetzung ist
eine finanzielle Beteiligung durch den OBR 2. Das Amt denkt dabei an einen
Betrag i.H.v. EUR 5.000,-. Sollte darüber hinaus eine finanzielle Beteiligung
der Anlieger möglich sein, so würde sich der Beitrag des OBR entsprechend
reduzieren. Alle weiteren Kosten würden durch das Amt für Straßenbau und
Erschließung getragen. Die
Ausführung der Ausbesserungsarbeiten könnte nach Erhalt der Rückmeldung des OBR
2 im Frühjahr 2013 erfolgen. Antragsteller:
GRÜNE
CDU
SPD
LINKE.
FDP
FREIE WÄHLER
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2
am 04.03.2013, TO I, TOP 29 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 151 2013
Die
Vorlage OF 309/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt
lautet: "Der Ortsbeirat 2 stellt aus seinem Budget zur
Co-Finanzierung der vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgesehenen
Ausbesserungsarbeiten im Bockenheimer Wiesenweg einen Betrag in Höhe von bis
zu 5.000 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird außerdem
gebeten, den Ortsbeirat nach Abschluss der Maßnahme über die Gesamtkosten zu
informieren."
Abstimmung: Einstimmige
Annahme