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Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten Der Magistrat wird beauftragt die baustellenbedingte Ampelregelung am "Alten Rathaus" in Bergen auch nach Beendigung der Baumaßnahmen zu veranlassen. Begründung: Das "Alte Rathaus" verengt durch seine Lage die Straßenbreite an dieser Stelle der Marktstraße in Bergen auf eine Spur. Die Marktstraße ist eine der Hauptstraßen in Bergen durch die täglich unzählige Fahrzeuge und die Busse der Linien 40,42 und M43 fahren. Für PKW ́s ist es schon schwierig bei Gegenverkehr diese Stelle zu passieren ohne den Bürgersteig zu benutzen, Busse müssen den Gehweg befahren, was auch eine Gefahr für Fußgänger bedeutet. Es ist an der Tagesordnung, dass entgegenkommende Busse rückwärts aus der Engstelle fahren müssen, was durch den nachfolgenden Verkehr manchmal abenteuerlich ist. Deshalb ist es unbedingt notwendig den zur Zeit bestehenden ampelgeregelten Straßenverkehr am "Alten Rathaus" auch nach Beendigung der Bauarbeiten dauerhaft beizubehalten. Mit dieser Maßnahme wird die Unfallgefahr erheblich minimiert.

Inhalt

Antrag vom 08.11.2024, OF 309/16

Betreff: Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten Der Magistrat wird beauftragt die baustellenbedingte Ampelregelung am "Alten Rathaus" in Bergen auch nach Beendigung der Baumaßnahmen zu veranlassen. Begründung: Das "Alte Rathaus" verengt durch seine Lage die Straßenbreite an dieser Stelle der Marktstraße in Bergen auf eine Spur. Die Marktstraße ist eine der Hauptstraßen in Bergen durch die täglich unzählige Fahrzeuge und die Busse der Linien 40,42 und M43 fahren. Für PKW ́s ist es schon schwierig bei Gegenverkehr diese Stelle zu passieren ohne den Bürgersteig zu benutzen, Busse müssen den Gehweg befahren, was auch eine Gefahr für Fußgänger bedeutet. Es ist an der Tagesordnung, dass entgegenkommende Busse rückwärts aus der Engstelle fahren müssen, was durch den nachfolgenden Verkehr manchmal abenteuerlich ist. Deshalb ist es unbedingt notwendig den zur Zeit bestehenden ampelgeregelten Straßenverkehr am "Alten Rathaus" auch nach Beendigung der Bauarbeiten dauerhaft beizubehalten. Mit dieser Maßnahme wird die Unfallgefahr erheblich minimiert.Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 34
OBR 16
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6266 2024 Die Vorlage OF 309/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen