Zuständigkeit für NIDA an das Kulturdezernat übertragen
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die Entscheidung über den Denkmalschutz des Geländes NIDA (In der Römerstadt 124-126) sowie über den Denkmalschutz und das Verfahren mit den ausgegrabenen Überresten der römischen Stadt NIDA dem Kulturdezernat und den zugeordneten historischen und archäologischen Fachwissenschaftler:innen zu übertragen.
Begründung
Das Frankfurter Denkmalamt untersteht in seinem praktischen Handlungsspielraum und der Bewertung seiner Arbeitsergebnisse dem Dezernat für Planen und Wohnen. Daher geschieht auch die Bewertung/Auswertung z.B. von Bodenfunden aus früheren Zeiten mit Sicht auf die Planungs- und Bauvorhaben der übergeordneten Behörde. Archäologische und historische Überreste sollten jedoch zuvorderst von Historiker:innen und Archäolog:innen, unabhängig von Fremdinteressen beurteilt werden. Daher sollte der Denkmalschutz für das o.g. Gelände vom Kulturamt der Stadt geprüft und vergeben werden.
Beratungsverlauf 1 Sitzung