Graffiti-Beseitigung am Oberurseler Weg
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten,
- Die im oberen Bereich des Oberurseler Weges auf öffentlichem Besitz angebrachten Graffiti sind zu beseitigen
- Mit den betroffenen Privatbesitzern in Kontakt zu treten, um mit diesen ein Verschönerungskonzept zu erarbeiten.
- Es wird um Vorschläge gebeten, welche (Belebungs-)Maßnahmen in diesem Bereich zur Reduzierung der Wahrscheinlichkeit erneuter Sachbeschädigungen möglich sind. Begründung: Wie aus der Anlage ersichtlich haben die Graffiti-Verunreinigungen im oberen Bereich des Oberurseler Weges ein unerträgliches Maß angenommen. Unter anderem sind Verkehrszeichen betroffen, wodurch auch sicherheitsrelevante Beeinträchtigungen eingetreten sind. Reinigung ist daher unerlässlich. Es ist davon auszugehen, dass die extrem schwache Nutzung der Straße und die damit einher gehende geringe Entdeckungsgefahr für Sprayer zumindest als Mit-Ursache betrachtet werden muss. Maßnahmen zu verstärkter Nutzung und Belebung des Bereiches sind daher angeraten. Anlage 1 (ca. 373 KB)
Inhalt
Antrag vom 25.03.2013, OF 306/8
Betreff: Graffiti-Beseitigung am Oberurseler Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten,
- Die im oberen Bereich des Oberurseler Weges auf öffentlichem Besitz angebrachten Graffiti sind zu beseitigen
- Mit den betroffenen Privatbesitzern in Kontakt zu treten, um mit diesen ein Verschönerungskonzept zu erarbeiten.
- Es wird um Vorschläge gebeten, welche (Belebungs-)Maßnahmen in diesem Bereich zur Reduzierung der Wahrscheinlichkeit erneuter Sachbeschädigungen möglich sind. Begründung: Wie aus der Anlage ersichtlich haben die Graffiti-Verunreinigungen im oberen Bereich des Oberurseler Weges ein unerträgliches Maß angenommen. Unter anderem sind Verkehrszeichen betroffen, wodurch auch sicherheitsrelevante Beeinträchtigungen eingetreten sind. Reinigung ist daher unerlässlich. Es ist davon auszugehen, dass die extrem schwache Nutzung der Straße und die damit einher gehende geringe Entdeckungsgefahr für Sprayer zumindest als Mit-Ursache betrachtet werden muss. Maßnahmen zu verstärkter Nutzung und Belebung des Bereiches sind daher angeraten. Anlage 1 (ca. 373 KB)Beratung im Ortsbeirat: 8