Behinderung beim Einbiegen der Buslinie 52 von der Idsteiner Straße in die Hufnagelstraße durch verbotswidrig abgestellte Pkws vermeiden!
Begründung
Buslinie 52 von der Idsteiner Straße in die Hufnagelstraße durch verbotswidrig abgestellte Pkws vermeiden! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt an der Einmündung von der Idsteiner Sraße in die Hufnagelstraße auf der rechten und linken Fahrbahnseite die Ecken mit geeignetem Material wie Poller, Bügel oder Fahrradständern abzusichern. Begründung: An dieser Stelle kommt es immer wieder vor, dass der Bus der Linie 52 von der Haltestelle Schloßborner Straße Richtung Galluswarte bei der Einfahrt in die Hufnagelstraße durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge behindert wird. Der Busfahrer muß wegen dort abgestellter Fahrzeuge so weit nach links ausscheren, um ein Einbiegen zu ermöglichen, daß dadurch auf der rechten Seite parkende PKWs schon beschädigt wurden.