.Schleichwege. zwischen Riedberg und Kalbach
Begründung
Riedberg und Kalbach Der Magistrat wird beauftragt, durch geeignete bauliche Maßnahmen den "Schleichverkehr" zwischen "Prozessionsweg" und "Bonifatiusstraße" sowie zwischen "Johann-Beyer-Weg" und "An der Bergstraße" zu unterbinden, soweit die Durchfahrt nicht für aktuelle Baumaßnahmen benötigt wird. Hierzu bietet es sich an, jeweils einen Poller am Ende der Straße im Johann-Beyer-Weg sowie in der Unterführung der Stadtbahnstrecke im Prozessionsweg zu errichten. Begründung: Trotz der vorhandenen Verbotsschilder werden die Feldwege von verschiedenen Fahrzeugen als Abkürzung missbraucht. Nach Auskunft von Anwohnern wird dabei zum Teil mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren, was im Hinblick auf die dort befindlichen Spielplätze besonders gefährlich ist. Die Feldwege sollten nur der Landwirtschaft, Spaziergängern und Radfahrern zur Verfügung stehen, wobei Landwirte ihre Felder problemlos von der Kalbacher Seite aus erreichen können.
Inhalt
Antrag vom 07.08.2011, OF 30/12
Betreff: "Schleichwege" zwischen Riedberg und Kalbach Der Magistrat wird beauftragt, durch geeignete bauliche Maßnahmen den "Schleichverkehr" zwischen "Prozessionsweg" und "Bonifatiusstraße" sowie zwischen "Johann-Beyer-Weg" und "An der Bergstraße" zu unterbinden, soweit die Durchfahrt nicht für aktuelle Baumaßnahmen benötigt wird. Hierzu bietet es sich an, jeweils einen Poller am Ende der Straße im Johann-Beyer-Weg sowie in der Unterführung der Stadtbahnstrecke im Prozessionsweg zu errichten. Begründung: Trotz der vorhandenen Verbotsschilder werden die Feldwege von verschiedenen Fahrzeugen als Abkürzung missbraucht. Nach Auskunft von Anwohnern wird dabei zum Teil mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren, was im Hinblick auf die dort befindlichen Spielplätze besonders gefährlich ist. Die Feldwege sollten nur der Landwirtschaft, Spaziergängern und Radfahrern zur Verfügung stehen, wobei Landwirte ihre Felder problemlos von der Kalbacher Seite aus erreichen können.Beratung im Ortsbeirat: 12