Aufstellung eines Schutzzaunes zwischen Jakob-Quirin-Weg und Harheimer Weg
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
zwischen Jakob-Quirin-Weg und Harheimer Weg Der Magistrat wird erneut aufgefordert, am Jakob-Quirin-Weg zum Harheimer Weg einen Schutzzaun aufzustellen, um zu verhindern, dass spielende Kinder auf die Umgehungsstraße gelangen können. Begründung: Der Ortsbeirat ist überrascht über die Zurückweisung der OF 14 2015 und weist seinerseits die in der ST 21 2016 aufgeführte Begründung zurück. Es geht darum, dass spielende Kinder nicht auf die Umgehungsstraße geraten. Eine Leitplanke ist nicht geeignet, die hierfür notwendige Schutzfunktion zu gewährleisten.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2016, OF 3/14
Betreff: Aufstellung eines Schutzzaunes
zwischen Jakob-Quirin-Weg und Harheimer Weg Der Magistrat wird erneut
aufgefordert, am Jakob-Quirin-Weg zum Harheimer Weg einen Schutzzaun aufzustellen, um zu verhindern,
dass spielende Kinder auf die Umgehungsstraße gelangen können. Begründung: Der Ortsbeirat ist überrascht über die Zurückweisung
der OF 14 2015 und weist seinerseits die in der ST 21 2016 aufgeführte
Begründung zurück. Es geht darum, dass spielende Kinder nicht auf die
Umgehungsstraße geraten. Eine Leitplanke ist nicht geeignet, die hierfür
notwendige Schutzfunktion zu gewährleisten. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 14
am 02.05.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF
3/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 14
am 13.06.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF
3/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 14
am 04.07.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF
3/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 14
am 05.09.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 524 2016
Die
Vorlage OF 3/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme