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Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße I

Vorlagentyp: OF CDU, SPD

Begründung

und Rhaban-Fröhlich-Straße I Das Straßenstück, welches Josephskirchstraße und Raban-Fröhlich-Straße verbindet, ist derzeit für Autofahrer gesperrt und wird nur von Fußgängern und als Feuerwehrzufahrt genutzt. Das Straßenstück ist in einem gestalterisch nicht gelungenen Zustand. Durch die anliegenden Gebäude, die Josefskirche und den Altbau der Ziehenschule, eignet sich der Abschnitt jedoch hervorragend für eine schönere Gestaltung. Grade mit Blick auf die ausstehenden Jubiläen, des 100-jährigen Bestehens der Ziehenschule 2013 und des 100-jährigen Kirchweihfestes der Josefskirche 2014, sollte eine Verschönerung des Straßenstückes vorangetrieben werden. Derzeit ist nur ein schmaler Streifen am westlichen Rand des Straßenstücks mit Verbundpflaster versehen. Der restliche Teil des Straßenstücks ist nur asphaltiert. Der Asphalt sollte aus gestalterischen Gründen ersetzt werden. Es liegt dabei nahe Natursteinpflaster zu verwenden, durch welches der Altbau der Ziehenschule und die Josephskirche besonders zur Geltung kommen würden. Der mit Verbundpflaster versehene Weg soll erhalten bleiben, um für Rollstuhlfahrer und Benutzer von Gehhilfen die Barrierefreiheit zu garantieren. Der Magistrat wird daher gebeten, das Straßenstück, das Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße verbindet, mit Natursteinpflaster zu versehen. Dabei soll der mit Verbundpflaster versehene Weg am westlichen Rand erhalten bleiben.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2012, OF 299/9 Betreff: Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße I Das Straßenstück, welches Josephskirchstraße und Raban-Fröhlich-Straße verbindet, ist derzeit für Autofahrer gesperrt und wird nur von Fußgängern und als Feuerwehrzufahrt genutzt. Das Straßenstück ist in einem gestalterisch nicht gelungenen Zustand. Durch die anliegenden Gebäude, die Josefskirche und den Altbau der Ziehenschule, eignet sich der Abschnitt jedoch hervorragend für eine schönere Gestaltung. Grade mit Blick auf die ausstehenden Jubiläen, des 100-jährigen Bestehens der Ziehenschule 2013 und des 100-jährigen Kirchweihfestes der Josefskirche 2014, sollte eine Verschönerung des Straßenstückes vorangetrieben werden. Derzeit ist nur ein schmaler Streifen am westlichen Rand des Straßenstücks mit Verbundpflaster versehen. Der restliche Teil des Straßenstücks ist nur asphaltiert. Der Asphalt sollte aus gestalterischen Gründen ersetzt werden. Es liegt dabei nahe Natursteinpflaster zu verwenden, durch welches der Altbau der Ziehenschule und die Josephskirche besonders zur Geltung kommen würden. Der mit Verbundpflaster versehene Weg soll erhalten bleiben, um für Rollstuhlfahrer und Benutzer von Gehhilfen die Barrierefreiheit zu garantieren. Der Magistrat wird daher gebeten, das Straßenstück, das Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße verbindet, mit Natursteinpflaster zu versehen. Dabei soll der mit Verbundpflaster versehene Weg am westlichen Rand erhalten bleiben. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.06.2012, OF 406/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 22.03.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 299/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 325/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 9 am 26.04.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 299/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 9 am 24.05.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 299/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 9 am 21.06.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1326 2012 1. Die Vorlage OF 299/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 406/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)