Verkehrsbehinderndes Parken auf der Burggrafanlage am Ende der Grillparzerstraße
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Burggrafanlage am Ende der Grillparzerstraße Der Kreisel am Ende der Grillparzerstraße ist mit einem gepflasterten Randstreifen versehen, auf dem das einhüftige Parken gestattet ist. Auf der stadtauswärts führenden Ostseite ergeben sich dadurch keine Probleme; der westliche Rand des Platzes ist aber viel zu schmal, weil auf dieser Fahrbahn bereits Fahrzeuge entlang des Trottoires parken. Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem platzbegrenzenden Randstreifen der Grünanlage verengt selbst bei einhüftigem Parken die Fahrbahn so sehr, dass es häufig Probleme gibt, weil Fahrzeuge wieder zurückstoßen müssen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2017, OF 295/9
Betreff: Verkehrsbehinderndes Parken auf der
Burggrafanlage am Ende der Grillparzerstraße Der Kreisel am Ende der
Grillparzerstraße ist mit einem gepflasterten Randstreifen versehen, auf dem
das einhüftige Parken gestattet ist. Auf der stadtauswärts führenden Ostseite
ergeben sich dadurch keine Probleme; der westliche Rand des Platzes ist aber
viel zu schmal, weil auf dieser Fahrbahn bereits Fahrzeuge entlang des
Trottoires parken. Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem platzbegrenzenden
Randstreifen der Grünanlage verengt selbst bei einhüftigem Parken die Fahrbahn
so sehr, dass es häufig Probleme gibt, weil Fahrzeuge wieder zurückstoßen
müssen. Dies vorausgeschickt, wird der
Magistrat gebeten, das Parken auf der westlichen, stadteinwärts führenden
Straße entlang der Grünanlage auf der linken Seite zu unterbinden. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9
am 22.06.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1844 2017
Die
Vorlage OF 295/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das
Wort "einhüftige" durch das Wort "halbhüftige" ersetzt
wird. Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung BFF