Herstellung von Fahrradwegen auf dem Sandweg
Begründung
In der ST 792 weist der Magistrat darauf hin, dass mit einer zeitnahen Umgestaltung des Sandwegs zu einer Frankfurter Fahrradstraße nicht gerechnet werden kann. Weiterhin lehnt der Magistrat in seiner ST 793 eine Umgestaltung des Sandwegs wie in der OM 1277 gefordert ab. Gleichzeitig berichtet er von unzureichenden Gehwegbreiten und der Unmöglichkeit von Begrünung. Um den Sandweg mit relativ geringen Mitteln dennoch sicherer und nutzbarer für Zufußgehende und Radfahrende zu machen, soll geprüft werden, ob das Schrägparken in Längsparken umgewandelt und auf der freiwerdenden Fläche eine Spur für entgegen der Fahrtrichtung fahrende Radfahrende eingerichtet werden kann. Der Sandweg ist eine stark befahrene Nord-Süd-Achse, die von vielen Verkehrsteilnehmenden genutzt wird. Auch Radfahrende nutzen diese Straße. Sie dürfen die Einbahnstraße in beide Richtungen befahren. Jedoch sind keine Fahrradstreifen vorhanden und es kommt häufig zu problematischen Situationen im Begegnungsverkehr mit Kraftfahrzeugen oder durch das Ausweichen auf den Gehweg. Entlang des gesamten Sandwegs darf auf einer Seite schräg und auf der anderen längs geparkt werden. Für Radfahrende, die in Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge fahren, soll geprüft werden, ob das einfache Fahrradpiktogramm durch Sharrows ersetzt werden kann. So werden Autofahrende noch stäreker darauf aufmerksam gemacht, dass die Fahrspur von beiden Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt genutzt werden darf.
Inhalt
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)