Parken im Bereich der Gedenkstätte am Neuen Börneplatz
Begründung
am Neuen Börneplatz Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Bereich der Gedenkstätte am Neuen Börneplatz für die von Nationalsozialisten vernichtete dritte jüdische Gemeinde in Frankfurt am Main keine Kraftfahrzeuge mehr zum Parken abgestellt werden können. Geparkt wird z. Zt. regelmäßig in unmittelbarer Nähe zur Straßenbahnhaltestelle der Linie 18. Begründung: Durch das Befahren des Bereichs entstehen Schäden am Bodenbelag. Die abgestellten Fahrzeuge beeinträchtigen die Gedenkstätte als Ort der Trauer und des Gedenkens.
Inhalt
Antrag vom 01.04.2013, OF 293/1
Betreff: Parken im Bereich der Gedenkstätte am Neuen Börneplatz Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Bereich der Gedenkstätte am Neuen Börneplatz für die von Nationalsozialisten vernichtete dritte jüdische Gemeinde in Frankfurt am Main keine Kraftfahrzeuge mehr zum Parken abgestellt werden können. Geparkt wird z. Zt. regelmäßig in unmittelbarer Nähe zur Straßenbahnhaltestelle der Linie 18. Begründung: Durch das Befahren des Bereichs entstehen Schäden am Bodenbelag. Die abgestellten Fahrzeuge beeinträchtigen die Gedenkstätte als Ort der Trauer und des Gedenkens.Beratung im Ortsbeirat: 1